MBG MV

MV Mikromezzanin II

Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland.

Überblick MV Mikromezzanin II

 

 

Das Programm MV Mikromezzanin II versorgt kleine und junge Unternehmen mit Eigenkapital, besonders Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, von Frauen geführt oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden.

Zur Erläuterung des Programms können Sie gerne einen kurzen Film ansehen.

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

  • Investitionen in Sachanlagevermögen,
  • Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,
  • Baumaßnahmen und
  • Betriebsmittel.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Mindestens 10.000 EUR
Höchstens 50.000 EUR (ohne ESF-Zielgruppenmerkmal).

Bei ESF-Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.


Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (bspw. Ausfallbürgschaft) ist möglich.

Der Mikromezzaninfonds speist sich aus Mitteln des ESF-Fonds der Europäischen Union sowie aus dem ERP-Sondervermögen. 

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert in 3 gleich hohen Jahresraten in den letzten 3 Laufzeitjahren.

Festkonditionen: 8,0 Prozent p. a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich und variable Gewinnbeteiligung von 50 Prozent des Jahresgewinnes, maximal jedoch von 1,5 Prozent der Einlage (fällig zum Ablauf des 7. Monats nach dem Bilanzstichtag des Unternehmens). 


Sonderkondition: 6,5 Prozent p. a. Festentgelt für Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren existieren, neben der stillen Beteiligung ein Darlehen mindestens in gleicher Höhe erhalten und über eine besonders hohe Bonität zum Auszahlungszeitpunkt verfügen. 


Bearbeitungsgebühr: einmalig 3,5 Prozent von der Einlage, zahlbar bei Auszahlung; bei Nichtzustandekommen einmalig 500 EUR.

Bestehende Unternehmen:

  • positives wirtschaftliches Eigenkapital (absoluter Betrag in EUR) auf Grundlage des letzten Jahresabschlusses, wobei der Bilanzstichtag des vorgelegten Jahresabschlusses zum Zeitpunkt der Entscheidung maximal 18 Monate zurückliegen darf. Bei nicht bilanzierenden Unternehmen kann auf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und eine vereinfachte Vermögensaufstellung über Aktiva und Passiva abgestellt werden.
  • Positives Jahresergebnis auf Grundlage des letzten Jahresabschlusses/Einnahmen-Überschuss-Rechnung (siehe oben)
  • Bei einem negativen (letzten) Jahresergebnis kann auch eine Beteiligung herausgelegt werden, wenn das Ergebnis der letzten drei Jahre im Durchschnitt positiv ausfällt. Abweichungen sind im Einzelfall möglich.
  • Kapitaldienstfähigkeit auf Basis von Ist-/Planzahlen ist gegeben.
  • Crefo-Bonitätsindex: Der maximale Wert von 329 soll nicht überschritten werden.
  • Fachliche/persönliche Eignung/Bonitätsbewertung
  • Einbindung der Hausbank in die Finanzierung wird angestrebt.
  • Eine Stellungnahme von Kammer/Verband ist fakultativ.

Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach der Existenzgründung

  • nachvollziehbare Geschäftsidee, plausible Planung,
  • Kapitaldienstfähigkeit auf Basis von Ist-/Planzahlen ist gegeben.
  • keine Negativmerkmale (z. B. eidesstattliche Versicherung, Pfändung, zu hohe private Verschuldung)
  • Crefo-Bonitätsindex (soweit vorhanden): Der maximale Wert von 349 soll nicht überschritten werden.

Eine Einbindung der Hausbank in die Finanzierung wird angestrebt.

Eine Stellungnahme von Kammer/Verband ist fakultativ.

Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.

Bearbeitungsweg

  • Vorstellung Ihres Vorhabens
    über erste Gespräche sowie anhand geeigneter Unterlagen
  • Einreichung des Beteiligungsantrages
    sowie aller relevanten Unterlagen bei der MBG MV
  • Qualifizierte Prüfung / Due Dilligence
    bezüglich u.a. Produkt, Markt, Wettbewerb sowie Finanzen
  • Entscheidung
    über den Beteiligungsantrag
  • Sie erhalten das Zusageschreiben
    Sie erklären uns gegenüber, dass Sie das Beteiligungsangebot annehmen.
  •  Abschluss des Beteiligungsvertrages
    durch beide Partner
  • Bereitstellung der Mittel
    nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen
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